Wichtige Angaben
zur Einlösung von Rezepten
Ihr Rezept ist gültig, wenn diese Angaben vermerkt sind
Damit wir Ihre Rezepte schnell bearbeiten und ausliefern können, achten Sie bitte darauf, dass nachfolgende Angaben auf Ihrer Verordnung korrekt vermerkt sind.

Sie sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit? Bitte legen Sie der ersten Bestellung jedes Jahres eine Kopie Ihres Befreiungsausweises für das aktuelle Jahr bei.
Angabe Ihres Geburtsdatums und Adresse, sowie alle erforderlichen Angaben zu Ihrer Krankenkasse.
Ausstellungsdatum
Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes, Stärke, Darreichungsform und die abzugebende Menge bzw. Angabe der Normgröße.
Stempel und Unterschrift des Arztes. Bitte beachten: Handschriftliche Änderungen und Ergänzungen müssen mit Unterschrift und Datumsangabe vom Arzt zusätzlich bestätigt werden.
Bitte teilen Sie uns für eventuelle Rückfragen zu Ihrem Rezept eine Rufnummer mit!
Gültigkeit von Rezepten
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen vier Rezeptarten:
Rosa Rezept
Rezeptart: Das rosa „Kassenrezept“ erhalten gesetzlich Krankenversicherte für Medikamente, die im Leistungskatalog der Kassen enthalten sind, und somit von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
Gültigkeitsdauer: 1 Monat nach Ausstellung
Hinweis:
Gelegentlich verwenden Ärzte auch das Rosa Rezept um ein Privatrezept auszustellen. In diesem Sonderfall wäre es bis zu 3 Monate nach Ausstellung gültig.
Blaues Rezept
Rezeptart: Das blaue Rezept bekommen zunächst privat versicherte Patienten – die Kosten werden in Vorleistung vom Patienten getragen und können dann bei der privaten Krankenkasse abgerechnet werden.
Gültigkeitsdauer: bis zu drei Monate nach Ausstellung
Grünes Rezept
Rezeptart: Bei einem grünen Rezept handelt es sich üblicherweise um eine Empfehlung des Arztes für rezeptfrei erhältliche Medikamente. In den meisten Fällen trägt die Krankenkasse hierfür keine Kosten.
Gültigkeitsdauer: unbegrenzt für rezeptfrei erhältliche Medikamente
Hinweis:
Der Rezeptvordruck kann von Ihrem Arzt auch abweichend genutzt und individuell abgeändert werden.
Gelbes Rezept
Rezeptart: Auf einem gelben Rezept werden Medikamente verordnet, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Verschreibung unterliegt strengen Auflagen und Reglementierungen.
Gültigkeitsdauer: 7 Tage nach Ausstellungsdatum
Hinweis:
Das Rezept besteht aus 3 Teilen. Teil 3 verbleibt beim Arzt, Teil 2 wird analog der Rosa Rezepte bei der Krankenkasse abgerechnet, Teil 1 dient der Dokumentation und verbleibt in der Apotheke.