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Fragen und Antworten
Seit dem 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass folgende Gruppen den Nachweis zu erbringen haben, dass sie gegen Masern geimpft sind:
Der Nachweis kann durch Vorlage des Impfpasses oder eines Attests vom Arzt erbracht werden, bzw. durch ein Attest, welches belegt, dass eine Impfung nicht möglich ist. Personen, die bereits in einer der genannten Einrichtungen tätig sind, müssen den Nachweis bis spätestens 31. Juli 2021 erbringen. Bei Nicht-Einhalten ist mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro zu rechnen. Dieses Bußgeld kann auch gegen die Leitung von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen.
Warum ist dieses Gesetz so wichtig? Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten und ziehen häufig ernste Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich. Im schlimmsten Fall kann eine Maserninfektion zu einer Gehirnentzündung führen und tödlich sein. Dennoch gibt es in Deutschland weiterhin viele Menschen, die nicht gegen Masern geimpft sind. Das ist nicht nur für die betreffenden Personen selbst gefährlich, sondern auch für Mitmenschen, die aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen selbst nicht geimpft werden können. Um diese zu schützen und eine Ausbreitung des Virus einzudämmen, gilt in Deutschland daher die Masern-Impfpflicht für all diejenigen Menschen, die täglich in engen Kontakt mit anderen Menschen kommen.
Impfungen stellen eine medizinische Besonderheit dar: Sie werden zur Vorsorge an gesunde Personen verabreicht und nicht erst als akutes Heilmittel. Deswegen gelten für sie viel strengere Auflagen. Ein Hersteller muss dafür mit vorklinischen und klinischen Prüfungen die Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffes nachweisen, bevor dieser zugelassen wird. Noch vor 30 Jahren war schon eine Studie mit nur 600 Teilnehmern ausreichend, heute sind dafür mehr als 60.000 Teilnehmer notwendig. Außerdem wird ein Impfstoff nach der Zulassung konstant von verschiedenen Parteien auf Wirksamkeit und Sicherheit getestet. Moderne Impfstoffe sind sehr gut verträglich und unterliegen sehr strengen Auflagen, daher sind Komplikationen, die über lokale Impfreaktionen hinausgehen, sehr selten. Überprüft werden diese Nachweise in Deutschland vom Paul-Ehrlich Institut (PEI), in Österreich vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) und auf EU-Ebene von der European Medicines Agency (EMA).
Generell geht man davon aus, dass man nach einer durchgemachten Erkrankung nicht automatisch lebenslang geschützt ist. Das Immunsystem braucht manchmal eine Erinnerung an einen Erreger, sonst baut es diesen Schutz ab. Bei einer Lebendimpfung hält der Schutz ungefähr genau so lange, wie er auch nach einer durchgemachten „richtigen“ Erkrankung halten würde, da der Körper in beiden Fällen selbst Antikörper bildet, die ihn eine gewisse Zeit (mehrere Jahre bis lebenslang) vor weiteren Erkrankungen durch denselben Erreger schützen. Bei einer Impfung gegen MMR (Masern, Mumps, Röteln) reichen etwa zwei Impfungen: die Grundapplikation gibt bereits einen hohen Schutz, die zweite dient dabei nur zur Auffrischung bzw. Optimierung. Bei Totimpfungen muss das Immunsystem stärker stimuliert werden und braucht daher mehrere Einzeldosen für eine Grundimmunisierung. Der Impfschutz hält hier je nach Impfung 3 – 20 Jahre und muss regelmäßig aufgefrischt werden.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass eine Person trotz Impfung an der Krankheit erkrankt. Dies kann verschiedene Ursachen haben:
Manche Impfungen halten ein Leben lang, andere bedürfen hingegen einer regelmäßigen Auffrischung. Unser Immunsystem altert genau wie wir und baut im Laufe der Zeit die Antikörper ab. Daher muss es wieder an die Krankheit erinnert werden, indem es erneut mit dem Impfstoff oder durch natürliche Weise mit dem Erreger in Kontakt gebracht wird. Wie schnell das Immunsystem die jeweiligen Antikörper abbaut, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich.
Die meisten Impfstoffe sind Totimpfstoffe, also Erreger, die sich nicht mehr vermehren können, oder Bestandteile dieser. Diese Impfstoffe können die entsprechende Krankheit nicht auslösen. Bei Lebendimpfstoffen kann es vorkommen, dass eine Impfung krankheitsähnliche Symptome hervorruft. Ein voll ausgeprägtes Krankheitsbild zeigt sich allerdings praktisch nie.
Fakt: Falsch. Derzeit gibt es keinerlei Belege für eine Schwächung des Immunsystems durch Impfungen. Das Durchmachen der Erkrankung selbst mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen stellt eine weitaus größere und reale Gefahr dar.
Fakt: Falsch. Die Aluminiumverbindungen in Deos und Impfstoffen unterscheiden sich stark, genau wie ihre Applikationsformen. Während man mit Deo täglich in Kontakt kommt, ist der Kontakt mit Impfstoffen deutlich seltener. Aluminiumverbindungen werden manchmal als Wirkverstärker eingesetzt, wurden dafür bereits jahrelang überprüft und auch heute noch ständig beobachtet. Ihre Sicherheit kann also gewährleistet werden.
Fakt: Falsch. Dieser Mythos kommt von der früheren Nutzung von Thiomersal als Konservierungsmittel, einem quecksilberähnlichen, aber ungiftigen Stoff. Dieser ist für die Nutzung in Kosmetika oder in Kontaktlinsenflüssigkeit in geringen Mengen ebenfalls zugelassen. Heute wird Thiomersal allerdings aufgrund neuer und besserer Stoffe und der vermehrten Nutzung von Einzeldosen nicht mehr verwendet.
Fakt: Falsch. Schon allein nach der Definition der Homöopathie, denn laut Hahnemann heilt man dabei „Gleiches mit Gleichem“. Bei einer Impfung handelt es sich allerdings um eine Vorsorge, bei der nichts geheilt werden muss. Stattdessen wird eine Reaktion des Immunsystems hervorgerufen, was mit Homöopathie nicht erreicht werden kann.
Fakt: Auch das ist falsch. Bei der Kultivierung der Erreger in den Zellkulturen im Labor werden die Zellen zerstört und anschließend durch Filtration vollständig entfernt. Übrig bleiben nur die Erreger selbst oder Teile dieser, abhängig von Lebend- oder Totimpfung.